1. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt auch nach Auslieferung oder Aushändigung so lange unser Eigentum, bis diese vollständig bezahlt ist.
2. Lieferung
Der Liefertermin wird zwischen uns und dem Abnehmer vereinbart, Sollte eine Verzögerung bei der Belieferung auftreten, ist der Abnehmer so schnell wie möglich zu informieren.
Die Anlieferung erfolgt bis zur Grundstücksgrenze des Abnehmers. Sollte der Abnehmer andere Wünsche äussern, liegt die Erfüllung im Ermessen des Fahrers. Wir können jedoch keine Verantwortung für eventuelle Beschädiungen übernehmen, die durch das Befahren des Grundstücks oder durch das Abladen entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ist bei der Anlieferung der Abnehmer oder ein Beauftragter nicht anwesend, erfolgt die Entladung auf Risiko des Abnehmers. Auch Beschädigungen oder Diebstahl gehen zu Lasten des Abnehmers.olor.